Magazin WEG-Finanzen
Fernablesbare Heizkostenverteiler in Österreich: Was Eigentümergemeinschaften bis Anfang 2027 erledigen
Eine Frist, die jede gemeinsame Heizung betrifft
Manche Pflichten wirken lange weit weg — bis das Kalenderjahr sie plötzlich nah macht: Ab 1. Jänner 2027 muss die Verbrauchserfassung in Gebäuden mit gemeinsamer Wärme- oder Warmwasserversorgung aus der Ferne funktionieren, vom Heizkostenverteiler am Heizkörper bis zum Wärme- und Warmwasserzähler. Grundlage ist das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz (HeizKG), das damit die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie umsetzt.
Für Eigentümergemeinschaften heißt das: Hängen im Haus noch Verdunsterröhrchen oder Elektronikgeräte ohne Funkmodul, gehört die Umrüstung in den nächsten Monaten auf die Agenda. Die Frist gilt für viele tausend Gebäude auf einmal — je später die Beauftragung, desto rarer die Montagetermine der Ablesefirmen.
Was das HeizKG verlangt
Die Novelle des HeizKG hat die europäischen Vorgaben in zwei Stufen nach Österreich geholt:
- Seit 2022 gilt: Wo fernablesbare Geräte installiert sind, müssen die Wärmeabnehmer während der Heiz- und Kühlperiode mindestens monatlich über ihren Verbrauch informiert werden — auf Basis tatsächlicher Werte statt Schätzungen.
- Mit 1. Jänner 2027 müssen auch die noch vorhandenen, nicht fernablesbaren Geräte durch fernablesbare ersetzt oder nachgerüstet sein, damit diese Verbrauchsinformation flächendeckend möglich wird.
Fernablesbar heißt: Die Geräte funken ihre Werte, niemand muss für die Ablesung mehr in die Wohnung. Damit verschwinden das jährliche „Bitte anwesend sein“-Schreiben und die Schätzwerte für verpasste Termine gleich mit.
Die monatliche Verbrauchsinformation: mehr als eine Formalie
Die monatlichen Zahlen sind der eigentliche Sinn der Übung: Wer im Jänner sieht, dass der Verbrauch doppelt so hoch war wie im Dezember, kann sein Heizverhalten ändern, solange die Heizperiode läuft — statt es erst Monate später aus der Jahresabrechnung zu erfahren. Erstellt werden die Informationen in der Regel vom Abrechnungsdienstleister, der sie digital bereitstellt: per App, Portal oder E-Mail.
Bei der Anbieterauswahl gehört dieser Punkt deshalb mit ins Verhandlungspaket: Auf welchem Weg erreichen die Zahlen die Bewohner, und was verrechnet der Dienstleister dafür je Nutzungseinheit?
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So organisiert die Gemeinschaft die Umrüstung
Der Gerätetausch zählt zur laufenden Verwaltung: eine gesetzliche Pflicht, umgesetzt an Technik, deren Austausch ohnehin regelmäßig ansteht. Bewährt hat sich diese Reihenfolge:
- Bestand aufnehmen: Was hängt an den Heizkörpern, welche Zähler sind verbaut, was funkt bereits? Dazu gehört der Blick in den Vertrag mit der Ablesefirma — solche Verträge laufen oft mehrere Jahre, und die Kündigungsfrist bestimmt den Fahrplan.
- Vergleichen: Zwei bis drei Anbieter um Offerte bitten und Gerätemiete oder -kauf, jährliche Abrechnung und monatliche Verbrauchsinformation getrennt ausweisen lassen. Wichtig: Die Geräte sollten auch nach einem Anbieterwechsel weiterlaufen.
- Entscheiden und dokumentieren: In der Versammlung oder im Umlauf — samt Anbieter, Kostenrahmen und Termin. Die festgehaltene Entscheidung beantwortet spätere Nachfragen von selbst.
- Montage an den Periodenbeginn legen: Ein Gerätemix mitten in der Abrechnungsperiode macht die nächste Abrechnung mühsam — der Wechsel zum Periodenstart hält sie sauber.
Was kostet das — und wer trägt es?
Was die Umrüstung kostet, bestimmen Gerätetyp, Stückzahl und Bezugsmodell: Ein Funk-Heizkostenverteiler bewegt sich pro Stück im niedrigen zweistelligen Eurobereich; Montage sowie allfällige Miet- und Servicepauschalen kommen obendrauf. Bezahlt wird aus der Kasse der Gemeinschaft, verteilt über die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung.
Dem stehen handfeste Verbesserungen gegenüber: keine Ablesetermine mehr in den Wohnungen, keine geschätzten Werte — und Monat für Monat Zahlen, die die Abrechnung nachvollziehbarer machen und Streit vorbeugen. Nicht wenige Gemeinschaften nehmen die Frist zum Anlass, den alten Abrechnungsvertrag gleich neu auszuhandeln.
Selbstverwaltete Gemeinschaften: Fristen im Blick, Unterlagen an einem Ort
Verwaltet sich die Gemeinschaft selbst, entscheidet die Ablage über die Nerven: Ablesevertrag, eingeholte Offerte, die getroffene Entscheidung und die Montageprotokolle sollten dort liegen, wo sie in zwei Jahren noch jeder findet — denn spätestens die nächste Abrechnung oder ein Wohnungsverkauf ruft danach.
Mit dotega liegt das alles von selbst richtig: Verträge, Beschlüsse und Fristen der Liegenschaft sammeln sich auf einer Plattform, Erinnerungen kommen rechtzeitig, und die Abrechnung baut auf den laufend erfassten Daten auf. Für offene Umsetzungsfragen steht der feste, zertifizierte Ansprechpartner bereit — Antwort binnen 24 Stunden.
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Was bis Jänner 2027 zu erledigen ist
Mit 1. Jänner 2027 wird die Fernablesung in Gebäuden mit gemeinsamer Wärmeversorgung zum Standard, die monatliche Verbrauchsinformation gleich mit. Eigentümergemeinschaften, die den Ablauf aus diesem Beitrag abarbeiten — Bestand aufnehmen, Offerte vergleichen, Entscheidung festhalten, Montage zum Periodenstart —, erledigen die Pflicht ohne Hektik. Und wer im Sommer beginnt, geht mit fertiger Umrüstung in den Jahreswechsel und mit einer klareren Abrechnung in die nächste Heizperiode.
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Miriam Berger
Fachautorin für WEG-Finanzen
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