Magazin WEG-Finanzen
Fernablesbare Heizkostenverteiler in Österreich: Was Eigentümergemeinschaften bis Anfang 2027 erledigen
Eine Frist, die jede gemeinsame Heizung betrifft
Manche Pflichten wirken lange weit weg — bis das Kalenderjahr sie plötzlich nah macht: Mit 1. Jänner 2027 müssen in Gebäuden mit gemeinsamer Wärme- oder Warmwasserversorgung die Erfassungsgeräte fernablesbar sein — Heizkostenverteiler an den Heizkörpern genauso wie Wärme- und Warmwasserzähler. Grundlage ist das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz (HeizKG), das damit die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie umsetzt.
Für Eigentümergemeinschaften heißt das: Wer noch klassische Verdunsterröhrchen oder elektronische Geräte ohne Funkmodul im Haus hat, sollte die Umrüstung in den kommenden Monaten anstoßen. Denn die Frist trifft viele tausend Gebäude gleichzeitig — und je näher der Jahreswechsel rückt, desto enger werden die Montagetermine der Ablesefirmen.
Was das HeizKG verlangt
Die Novelle des HeizKG hat die europäischen Vorgaben in zwei Stufen nach Österreich geholt:
- Seit 2022 gilt: Wo fernablesbare Geräte installiert sind, müssen die Wärmeabnehmer während der Heiz- und Kühlperiode mindestens monatlich über ihren Verbrauch informiert werden — auf Basis tatsächlicher Werte statt Schätzungen.
- Mit 1. Jänner 2027 müssen auch die noch vorhandenen, nicht fernablesbaren Geräte durch fernablesbare ersetzt oder nachgerüstet sein, damit diese Verbrauchsinformation flächendeckend möglich wird.
Fernablesbar bedeutet: Die Werte werden per Funk erfasst, ein Termin in der Wohnung ist für die Ablesung überflüssig. Das jährliche „Bitte anwesend sein”-Schreiben entfällt genauso wie Schätzwerte, weil jemand den Ablesetermin verpasst hat.
Die monatliche Verbrauchsinformation: mehr als eine Formalie
Die monatlichen Zahlen sind der eigentliche Sinn der Übung: Wer im Jänner sieht, dass der Verbrauch doppelt so hoch war wie im Dezember, kann sein Heizverhalten ändern, solange die Heizperiode läuft — statt es erst Monate später aus der Jahresabrechnung zu erfahren. Erstellt werden die Informationen in der Regel vom Abrechnungsdienstleister, der sie digital bereitstellt: per App, Portal oder E-Mail.
Für die Gemeinschaft lohnt es sich, diesen Punkt bei der Anbieterauswahl gleich mitzuverhandeln — inklusive der Frage, in welcher Form die Bewohner die Daten bekommen und was das je Nutzungseinheit kostet.
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So organisiert die Gemeinschaft die Umrüstung
Der Austausch der Erfassungsgeräte ist eine Maßnahme der laufenden Verwaltung: Es geht um die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht und um Geräte, die ohnehin turnusmäßig getauscht werden. Der Weg in vier Schritten:
- Bestand klären: Welche Geräte sind verbaut, was ist schon fernablesbar, wann läuft der Vertrag mit der aktuellen Ablesefirma ab? Ablese- und Abrechnungsverträge haben oft lange Laufzeiten — die Kündigungsfrist gehört jetzt auf den Tisch.
- Angebote einholen: Mindestens zwei, besser drei Anbieter anfragen — mit Preisen für Miete oder Kauf der Geräte, für die jährliche Abrechnung und für die monatliche Verbrauchsinformation. Darauf achten, dass die Geräte bei einem späteren Anbieterwechsel weiter nutzbar sind.
- Entscheidung treffen und festhalten: In der Eigentümerversammlung oder im Umlaufweg — mit Anbieter, Kostenrahmen und Zeitpunkt der Umrüstung. Eine dokumentierte Entscheidung erspart Diskussionen, wenn später jemand fragt, warum welcher Anbieter beauftragt wurde.
- Termin an die Abrechnungsperiode legen: Die Montage möglichst zum Beginn der neuen Abrechnungsperiode planen — eine Periode mit gemischtem Gerätebestand macht die nächste Abrechnung unnötig kompliziert.
Was kostet das — und wer trägt es?
Die Kosten hängen von Gerätetyp, Menge und Modell ab — Funk-Heizkostenverteiler liegen je Gerät im niedrigen zweistelligen Eurobereich, dazu kommen Montage und gegebenenfalls laufende Miet- und Servicegebühren. Getragen werden sie von der Gemeinschaft und fließen über die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung in die laufenden Kosten ein.
Die Gegenrechnung fällt freundlicher aus, als die Pflicht klingt: Ablesetermine in den Wohnungen entfallen, Schätzungen verschwinden, und die monatlichen Verbrauchsdaten machen die Abrechnung transparenter und streitärmer. Viele Gemeinschaften nutzen die Frist deshalb als Anlass, einen alten Abrechnungsvertrag neu zu verhandeln.
Selbstverwaltete Gemeinschaften: Fristen im Blick, Unterlagen an einem Ort
Gerade in der Selbstverwaltung zeigt sich, wie viel einfacher solche Pflichten mit klarer Organisation werden: Der Vertrag mit der Ablesefirma, die eingeholten Angebote, die Entscheidung der Gemeinschaft und die Montageprotokolle gehören dauerhaft dokumentiert — spätestens bei der nächsten Abrechnung oder einem Eigentümerwechsel fragt jemand danach.
Genau dafür ist dotega gebaut: Die Plattform hält Verträge, Beschlüsse und Fristen Ihrer Eigentümergemeinschaft an einem Ort, erinnert rechtzeitig und macht die jährliche Abrechnung aus den laufenden Daten nachvollziehbar. Und wenn Fragen zur Umsetzung offen sind, hilft Ihr fester, zertifizierter Ansprechpartner — innerhalb von 24 Stunden.
KURZ GEFRAGT
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Fazit
Die Richtung ist klar: Mit 1. Jänner 2027 gehören fernablesbare Heizkostenverteiler und Zähler in jedes Gebäude mit gemeinsamer Wärmeversorgung — und mit ihnen die monatliche Verbrauchsinformation für die Bewohner. Für Eigentümergemeinschaften ist das gut planbar: Bestand prüfen, Angebote vergleichen, Entscheidung dokumentieren und die Montage an den Beginn der Abrechnungsperiode legen. Wer das jetzt im Sommer anstößt, hat zum Jahreswechsel Ruhe — und ab der nächsten Heizperiode eine Abrechnung, die ganz nebenbei transparenter geworden ist.
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Miriam Berger
Fachautorin für WEG-Finanzen
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