Rechtliches

Nutzungsbedingungen

§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich

(1) Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen”) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Internet vorliegenden Fassung gelten für die Nutzung der von der dotega GmbH (nachfolgend: „dotega”) vertriebenen cloudbasierten Softwarelösung (nachfolgend: „Dienst”) durch den Kunden sowie für alle sonstigen Verträge zwischen dotega und dem Kunden, soweit bei Vertragsschluss auf diese Nutzungsbedingungen verwiesen wird.

(2) dotega ist ein Anbieter für Softwarelösungen mit Sitz in Stuttgart. Kunde ist die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch den von ihr bestellten Verwalter. Der Verwalter erklärt, über die erforderliche Vollmacht zu verfügen, diesen Vertrag im Namen der Eigentümergemeinschaft abzuschließen. Sollte der Verwalter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln, wird der Verwalter selbst Vertragspartner und damit Kunde im Sinne dieser Nutzungsbedingungen.

Diese Bedingungen können vom Kunden auf seinem Computer abgespeichert und/oder ausgedruckt werden. Sie liegen ausschließlich in deutscher Sprache vor. Die jeweils aktuellen Bedingungen sind unter www.dotega.at/nutzungsbedingungen abrufbar.

(3) dotega behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft einseitig anzupassen, wenn ein berechtigter Grund für die Änderung der jeweiligen Bedingung gegeben ist und die Änderung für den Kunden nicht unzumutbar ist und keine gröbliche Benachteiligung im Sinne des § 879 Abs. 3 ABGB darstellt. Ein berechtigter Grund liegt vor, wenn die Änderung für den Kunden lediglich vorteilhaft oder neutral ist oder die Änderung insbesondere aufgrund einer veränderten Gesetzeslage oder aus Gründen der IT-Sicherheit notwendig ist, die für dotega zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden nicht vorhersehbar waren. dotega wird den Kunden frühzeitig, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, über beabsichtigte Änderungen der Bedingungen per E-Mail informieren. Sollte der Kunde nicht einverstanden sein, kann er der Änderung innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Ankündigung widersprechen. dotega wird den Kunden in der E-Mail auf das Widerspruchsrecht und die Frist hinweisen. Widerspricht der Kunde, bleibt der Vertrag unverändert bestehen. dotega steht in diesem Fall aber das Recht zur Kündigung des Vertrages vier Wochen zum Monatsende zu. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der vierwöchigen Frist, gilt dies als Zustimmung zur Änderung der Bedingungen. dotega wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens hinweisen.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung des Dienstes durch den Kunden über das Internet. Der genaue Leistungsumfang des Dienstes ist der Website zu entnehmen. Der Kunde kann auf den Dienst über einen gängigen Web-Browser zugreifen.

Ggf. umfasst der Vertragsgegenstand auch weitere Leistungen, sofern diese durch den Kunden unter Bezugnahme auf diese Nutzungsbedingungen beauftragt wurden.

Die Leistung von dotega stellt in keinem Fall eine Rechtsberatung dar.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

Die Darstellung der Leistungen auf der Website von dotega stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist unverbindlich. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot gegenüber dotega ab, wenn er den Online-Bestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen hat und im letzten Schritt auf „Zahlungspflichtig bestellen” klickt. Nachdem der Kunde seine Bestellung abgeschickt hat, sendet dotega ihm eine E-Mail, die den Empfang der Bestellung des Kunden bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigungs-Mail). Der Vertrag kommt zustande, indem dotega den Kundenaccount für den Kunden freischaltet.

§ 4 Bestellungsablauf / Schritte zum Vertragsabschluss

Zunächst gibt der interne Verwalter, ggf. als Vertreter des Kunden, auf der Website oder nach Öffnen des Links, den er von dotega erhalten hat, seinen Namen, Nachnamen und seine E-Mail Adresse ein. Er erhält anschließend eine E-Mail mit einem Link, über den er seine E-Mail-Adresse bestätigen kann. Nach Bestätigung der E-Mail-Adresse kann der Kunde sein Kundenkonto anlegen, indem er ein Passwort gemäß den Passwortvorgaben erstellt. Anschließend muss der Kunde die Anzahl der Wohnungen, die zur Eigentümergemeinschaft gehören, eingeben. Dann wählt der Kunde aus, welches Abo-Modell er abschließen möchte. Es stehen verschiedene Abos mit verschiedenen Laufzeiten zur Verfügung. Anschließend wählt der Kunde die Zahlungsmethode aus, wobei die Zahlung mit der Kreditkarte, mit Paypal oder die Zahlung mittels Lastschrifteinzugs zur Verfügung stehen. Hat der Kunde dies ausgewählt, kann er die Bestellung abschließen, indem er auf „Zahlungspflichtig bestellen” klickt.  

§ 5 Speicherung des Vertragstextes

Die Bestelldaten werden von dotega gespeichert. Der Kunde erhält eine Übersicht über alle relevanten Daten seiner Bestellung in der Bestellbestätigungs-Mail. Diese Mail kann der Kunde ausdrucken, sofern er die Vertragsdaten in gedruckter Form wünscht.  Der Kunde kann darüber hinaus seine Bestelldaten jederzeit im Kunden-Log-in-Bereich „Abonnement verwalten” einsehen.

§ 6 Vor erstmaliger Nutzung: Einrichtung des Dienstes

Bevor der Kunde die Funktionen des Dienstes vollständig nutzen kann, muss er die verschiedenen Wohneinheiten und die dazugehörigen Daten einpflegen (nachfolgend: „Ersteinrichtung”). Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten.

§ 6a Übertragung von Accounts

(1) Bestellt die Eigentümergemeinschaft eine andere Person als Verwalter, kann der Admin-Account an diese Person übertragen werden. In diesem Fall ist eine E-Mail an support@dotega.de zu richten mit der Aufforderung, den Admin-Account einer anderen E-Mail-Adresse zuzuweisen. Dem bisherigen Admin wird in diesem Fall der Read-only-Zugang des neuen Admin zugewiesen, es sei denn, der Kunde teilt dotega mit, dass der bisherige Admin keinen Account mehr benötigt.

(2) Findet ein Eigentümerwechsel statt und muss deswegen ein Read-only-Account übertragen werden, ist dies dotega per E-Mail an support@dotega.de anzuzeigen.

(3) Der Verwalter kann die Änderung des Verwalters und die Übertragung des Accounts bei Bedarf eigenständig über die Plattform vornehmen.

§ 7 Leistungen von dotega

(1) dotega gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellsten Version des Dienstes über das Internet mittels Zugriff über einen gängigen Browser. Der Kunde erhält einen Admin-Zugang mit Schreibrechten sowie pro Wohneinheit jeweils zwei Read-only-Zugänge (abzüglich des Admin-Zugangs), die ausschließlich leseberechtigt sind. Der Admin-Account ist für den Verwalter der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Der Kunde wird über den Admin-Zugang die E-Mail-Adressen der Miteigentümer eingeben, die eine Leseberechtigung erhalten sollen. dotega wird den Miteigentümern daraufhin über die angegebenen E-Mail-Adressen eine E-Mail zukommen lassen, die einen Link enthält, über den die Miteigentümer den Read-only-Zugang aktivieren und ein eigenes Passwort setzen können.

(2) dotega gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit des Dienstes während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang des Dienstes sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus den öffentlich verfügbaren Informationen des Herstellers über dessen Website.

(3) dotega stellt dem Kunden nach Vertragsschluss eine Benutzeranleitung in Form von Hilfebuttons zur Verfügung. Die Benutzeranleitung ist während der Nutzung des Dienstes jederzeit einsehbar.

(4) dotega kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, den Dienst jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und diesen insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. dotega wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

(5) Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet dotega nicht.

(6) dotega wird den Dienst regelmäßig warten und den Kunden über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig, mindestens 72 Stunden im Voraus, informieren. Die Information erfolgt nach Wahl von dotega per E-Mail an den Kunden oder direkt im Account des Kunden.

(7) dotega wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. dotega treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.

§ 8 Nutzungsumfang und -rechte

(1) Eine physische Überlassung des Dienstes an den Kunden erfolgt nicht.

(2) Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version des Dienstes für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern das einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Recht, den Dienst mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.

(3) Der Kunde darf den Dienst nur selbst und nur im Rahmen seiner Tätigkeit zur Verwaltung der Eigentümergemeinschaft nutzen. Eine weitergehende Nutzung des Dienstes durch den Kunden ist nicht gestattet.

Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, den Dienst oder Komponenten hiervon

  • Dritten zugänglich zu machen;

  • zu vervielfältigen, zu veräußern, zu modifizieren, zu ändern, zu manipulieren, zu reparieren oder abgeleitete Werke zu erstellen;

  • zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren oder andere Verfahren anzuwenden, um den Quellcode der dem Dienst zugrunde liegenden Software abzuleiten;

  • in Anspruch zu nehmen oder so zu nutzen, dass keine Gebühren anfallen oder Nutzungsbeschränkungen oder -quoten überschritten werden;

  • in Verbindung mit einem Fork oder einem abgeleiteten Werk zu nutzen oder in automatisierter Weise zuzugreifen, sofern dies nicht in der Leistungsbeschreibung vorgesehen ist;

  • unter Umgehung der verwendeten Sicherheitsmechanismen zu nutzen; oder zur Durchführung einer für Dritte schädlichen oder anderweitig rechtswidrigen Aktivität zu nutzen.

Die Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG), insbesondere §§ 40d ff. UrhG.

§ 9 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte an Daten

Sämtliches geistiges Eigentum am Dienst verbleibt ausschließlich bei dotega. Ein Recht zur Nutzung des Dienstes steht dem Kunden nur zu, soweit dieser Vertrag oder ggf. darüber hinausgehende, zwingende gesetzliche Vorschriften dies ausdrücklich vorsehen.

Der Kunde gestattet dotega, die nicht-personenbezogenen Daten, die der Kunde in den Dienst einbringt, unentgeltlich zu nutzen, soweit dies für die Bereitstellung und Weiterentwicklung des Dienstes erforderlich ist.

§ 10 Support

dotega richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen des Dienstes einen Support-Service ein. Anfragen können über die auf der Website von dotega angegebene Support-Hotline Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 17 Uhr oder per E-Mail an support@dotega.de gestellt werden. Im Falle einer E-Mail-Anfrage wird sich der Support binnen 48 Stunden ab Eingang der Anfrage (Wochenenden und bundesweite Feiertage sowie Feiertage in Baden-Württemberg ausgenommen) mit dem Kunden in Verbindung setzen, um die Anfrage zu beantworten.

§ 11 Service Levels; Störungsbehebung

(1) dotega gewährt eine Gesamtverfügbarkeit des Dienstes von mindestens 99% im Monat.

(2) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen des Dienstes zu nutzen. Nicht als Ausfallzeiträume bei der Ermittlung der Erreichung der Mindestverfügbarkeit gelten

  • turnusmäßige Wartungsarbeiten und Notfallwartungen,

  • Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit

  • Netzwerk- oder Geräteausfälle an dem Standort des Kunden oder zwischen dem Standort des Kunden und den Komponenten, die für die Bereitstellung des Dienstes genutzt werden und

  • Ausfälle aufgrund von Faktoren, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von dotega liegen, wie insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, Unruhen, Regierungsmaßnahmen oder Ausfälle der allgemeinen Netz-Infrastruktur,

  • Störungen der von dotega genutzten Netz-Infrastruktur (Plattform), es sei denn, dotega hat die Störung zu vertreten.

Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von dotega im Rechenzentrum maßgeblich.

(3) Der Kunde hat Störungen unverzüglich an it@dotega.de zu melden. Die Erreichbarkeit des Störungsdienstes ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage sowie Feiertage in Baden-Württemberg) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten). Sofern es sich um keine schwerwiegende Störung (siehe dazu Absatz 4) handelt, wird sich der Störungsdienst binnen 48 Stunden ab Eingang der Meldung während der Servicezeiten mit dem Kunden in Verbindung setzen, um die Störung zu beseitigen.

(4) Schwerwiegende Störungen (die Nutzung des Dienstes insgesamt oder eine Hauptfunktion des Dienstes ist nicht möglich) wird dotega auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 8 Stunden ab Eingang der Meldung der Störung — sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt — beheben (Behebungszeit). Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird dotega den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.

(5) Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen des Dienstes sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen 24 Stunden ab Eingang der Meldung während der Servicezeiten behoben (Behebungszeit), wenn die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt.

(6) Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen von dotega.

§ 12 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und mit angemessenen Maßnahmen vor Zugriffen Unbefugter zu schützen. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff, von dem der Kunde Kenntnis erlangt, ist dotega unverzüglich mitzuteilen.

(2) Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die in seinem Konto stattfinden.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass in den Dienst eingebrachte Daten nicht gegen diesen Vertrag, geltendes Recht oder die Rechte eines Dritten verstoßen und dass eventuell erforderliche Einwilligungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Nutzung des Dienstes vorliegen.

(4) Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung im Dienst auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.

(5) Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.

(6) Im Fall einer Störung hat der Kunde dotega in angemessenem Rahmen bei der Störungsbehebung zu unterstützen. 

§ 13 Cloud-Infrastruktur

Hinsichtlich seiner Infrastruktur-Anteile bestimmt sich der Nutzungsumfang des Dienstes nach den zwischen dotega und seinem Cloud-Provider geltenden vertraglichen Beziehungen. Der Dienst wird auf der Netcup-Infrastruktur in Europa gehostet.

Für die Beschaffung solcher Infrastrukturen und das damit verbundene Dienstleistungsniveau gelten bestimmte Beschränkungen und Bedingungen. Insbesondere richtet sich die Nutzung der Cloud-Infrastruktur durch den Kunden nach den Konditionen, die zwischen dem Cloud-Provider und dotega vereinbart sind. Der Leistungsumfang ergibt sich hinsichtlich der zugrunde liegenden IT-Infrastruktur aus den Bedingungen des Cloud-Providers. Die entsprechenden Bedingungen sind verfügbar unter Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | netcup.

Die Datensicherung liegt in der Verantwortung des Kunden. dotega übernimmt keine Verantwortung für Fehlfunktionen oder Beeinträchtigungen jeder Art, die durch die der Vertragsleistung zu Grunde liegende Cloud-Infrastruktur verursacht werden, sofern dotega diese nicht im Einzelfall zu vertreten hat.

§ 14 Open Source

Der Dienst beinhaltet Free- und Open-Source-Software. In Bezug auf diese Open-Source-Elemente gelten die jeweils gültigen Open-Source-Lizenzbedingungen vorrangig.

§ 15 Gewährleistung

(1) Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) sowie — gegenüber Verbrauchern — des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG).

(2) dotega gewährleistet, dass der Dienst während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und für die vertraglich vorausgesetzte Nutzung geeignet ist.

(3) Bei Mängeln hat der Kunde zunächst Anspruch auf Verbesserung oder Austausch nach Wahl von dotega, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

(4) Schlägt die Verbesserung oder der Austausch fehl oder ist eine solche Maßnahme unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Preisminderung zu verlangen oder — bei nicht bloß geringfügigen Mängeln — den Vertrag aufzulösen.

(5) Gegenüber Unternehmern gilt:

  • Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis, schriftlich anzuzeigen.

  • Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Bereitstellung der jeweiligen Leistung.

(6) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
dotega wird während eines laufenden Vertrags Updates bereitstellen, soweit diese für die Vertragsmäßigkeit des Dienstes erforderlich sind (§ 7 VGG).

(7) Eine Gewährleistung für unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit sowie für Beeinträchtigungen, die aus der Sphäre des Kunden stammen (insbesondere fehlerhafte Dateneingaben oder mangelnde Systemvoraussetzungen), ist ausgeschlossen.

(8) Ansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen, wenn der Kunde ohne Zustimmung von dotega Änderungen am Dienst vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen nicht ursächlich für den Mangel sind.

§ 16 Haftung

(1) dotega haftet unbeschränkt für Schäden:

  • aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

  • die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,

  • nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet dotega — mit Ausnahme der Fälle gemäß Abs. 1 — nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) In den Fällen des Abs. 2 ist die Haftung von dotega auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit — außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — ausgeschlossen.

(5) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses gezahlten Entgelte.

(6) Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) bleiben unberührt.

(7) dotega haftet nicht für:

  • Schäden, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Eingaben des Kunden beruhen,

  • Schäden, die aus einer unsachgemäßen Nutzung des Dienstes resultieren,

  • Störungen, die auf die IT-Infrastruktur des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind,

  • Datenverluste, soweit diese bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wären.

(8) Für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie sonstige indirekte Schäden haftet dotega gegenüber Unternehmern nicht.

(9) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von dotega.

§ 17 [nicht belegt]

§ 18 Rechtsmängel; Freistellung

(1) dotega gewährleistet, dass der Dienst keine Rechte Dritter verletzt. Sollte ein Dritter gegenüber dem Kunden eine Rechtsverletzung durch die vertragsgemäße Nutzung des Dienstes durch den Kunden behaupten, wird der Kunde dotega hierüber umgehend informieren. Sollte der Dritte rechtliche Schritte gegen den Kunden einleiten, wird der Kunde dotega die erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um den Rechtsstreit zu führen. dotega wird den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von dotega zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung des Dienstes freistellen sowie von eventuellen Kosten einer Rechtsverfolgung bis zu den gesetzlichen Gebühren, sofern die Ansprüche von dotega nicht bestritten werden oder letztinstanzlich festgestellt wurden.

(2) Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern von dotega abgelegten Inhalte und Daten sowie deren Nutzung und Bereitstellung durch dotega nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird dotega von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen dieses § 18 Abs. 2 geltend machen, freistellen.

§ 19 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde hat je nach im Bestellprozess gewählter Variante entweder monatlich oder für ein Jahr im Voraus das auf der Webseite von dotega am Tag des Vertragsschlusses und in der Bestellbestätigungs-Mail ausgewiesene Entgelt zu zahlen. Alle Preise sind in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.  

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich bzw. jährlich, je nach gewählter Variante. Der Kunde ist damit einverstanden, den Rechnungsbeleg ausschließlich in elektronischer Form zu erhalten. Der Rechnungsbetrag wird automatisch von dem Konto des Kunden eingezogen. Der Kunde ermächtig dotega ausdrücklich dazu, den fälligen Betrag im Rahmen des Vertrages einzuziehen. Sollte der Einzug der Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen scheitern, hat der Kunde die Rückbelastungskosten und ggf. anfallende Bankbearbeitungsgebühren zu erstatten. Der Rechnungsversand und der Einzug des Geldes erfolgt durch den Dienstleister Stripe Payments Europe, Limited.

(3) Der Kunde gibt bei Abgabe der Bestellung an, ob er wahlweise per Kreditkarte, per SEPA Lastschriftmandat oder mit PayPal bezahlen möchte. Der Kunde autorisiert die Zahlung wahlweise durch die Eingabe der Bank-, Kreditkartendaten oder Zugangsdaten eines Zahlungsdienstanbieters. Bei mobilen Zahlungsverfahren verwendet der Kunde zur Freigabe (Authentifizierung) der Zahlung zusätzlich die App des Zahlungsdienstleisters.

(4) dotega ist gemäß der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur starken Kundenauthentifizierung (PSD II) verpflichtet, bei einer Online-Zahlung bestimmte gesetzlich vorgegebene personenbezogene Daten an den jeweiligen Zahlungsdienstleister zu übermitteln. Nähere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung.

(5) Wählt der Kunde die SEPA-Zahlung, stimmt er ausdrücklich dem Verfahren zu und erteilt dotega ein SEPA-Lastschriftmandat. Das erteilte Mandat ist bis auf Widerruf für die gesamte Vertragslaufzeit gültig (Mehrfachmandat). Der Widerruf des SEPA-Mandats hat keine Auswirkung auf den Fortbestand des Vertrages. Mit der Bestellbestätigungs-Mail erhält der Kunde vorab eine Benachrichtigung über die Gläubiger-Identifikationsnummer, die Mandatsreferenz, den Betrag und Zeitpunkt des anstehenden SEPA-Lastschrifteinzugs (Pre-Notification). Die Vorlagefrist entspricht den geltenden Standard-Vorgaben im Zahlungsverkehr. Der fällige Rechnungsbetrag wird von dotega unter Angabe der Bankverbindung und der Mandatsreferenz vom Konto des Kunden eingezogen. Der SEPA-Lastschrifteinzug kann innerhalb von 8 Wochen nach dem Belastungsdatum widerrufen werden. Die Forderung bleibt davon unberührt.

§ 20 Elektronische Kommunikation

Der Kunde stimmt zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation in elektronischer Form, z.B. per E-Mail, erfolgen kann.

§ 21 Vertragslaufzeit, Beendigung, Aussetzung des Dienstes

(1) Durch Anklicken des Bestellbuttons „Zahlungspflichtig bestellen” gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch dotega durch Freischalten der Kundenaccounts zustande und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt je nach Auswahl des Kunden im Bestellprozess entweder einen Monat oder ein Jahr. Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit, es sei denn, es ist rechtzeitig vorher eine Kündigung durch eine der Parteien erklärt worden.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Die Kündigung muss mindestens in Textform erklärt werden.

(5) dotega kann den Zugang zum Dienst sofort aussetzen, wenn dotega den begründeten Verdacht hat, dass:

von der Nutzung ein Risiko für den Dienst, dotega und/oder einen Dritten ausgehen könnte;

die Nutzung des Dienstes durch den Kunden rechtswidrig sein könnte;

der Kunde zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder die Zahlungsunfähigkeit droht.

(6) Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde 30 Tage lang die Möglichkeit, die gespeicherten Daten herunterzuladen. Nach 31 Tagen wird dotega die auf seinen Servern verbliebenen Daten des Kunden löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten von dotega bestehen nicht.   

§ 22 Rücktrittsrecht

(1) Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, hat das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Rücktrittsrecht).

(2) Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

(3) Um sein Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Kunde die dotega mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Der Kunde kann dafür das gesetzliche Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

(4) Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.

Folgen des Rücktritts

Wenn der Kunde von diesem Vertrag zurücktritt, hat dotega alle Zahlungen, die dotega vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt dieses Vertrags bei dotega eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwendet dotega dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

§ 23 Alternative Streitschlichtung / Beschwerden

Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. dotega ist bemüht, bei Meinungsverschiedenheiten mit Kunden eine einvernehmliche Lösung zu finden. dotega erklärt allerdings, zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren weder bereit noch verpflichtet zu sein. Sollte der Kunde daher mit einem der Angebote von dotega nicht zufrieden sein, kann er dies dotega über den Support-Service mitteilen.

Für Verbraucher besteht zudem die Möglichkeit, sich an die österreichische Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden.

§ 24 Datenschutz; Geheimhaltung

(1) Der Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden hat für dotega einen hohen Stellenwert. dotega wird die personenbezogenen Daten des Kunden deswegen nur entsprechend der in der Datenschutzerklärung niedergelegten Grundsätze verarbeiten. Die Datenschutzerklärung kann vom Kunden auf seinem Computer abgespeichert und/oder ausgedruckt werden.

(2) Soweit dotega im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO verarbeitet, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) der dotega. Der Auftragsverarbeitungsvertrag kann unter www.dotega.at/avv abgerufen werden. Er wird in diesen Nutzungsbedingungen einbezogen und gilt mit Abschluss des Vertrags als vereinbart, soweit die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen.

(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für das Vorliegen einer geeigneten Rechtsgrundlage nach den jeweils anwendbaren Datenschutzgesetzen verantwortlich. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass personenbezogene Daten nur insoweit erhoben, verarbeitet und an die dotega übermittelt werden, als hierfür eine ausreichende rechtliche Grundlage besteht.

(4) Sämtliche Inhalte des Dienstes, insbesondere Dienstprogramme und andere technische Informationen, müssen als vertrauliche Informationen behandelt werden und dürfen nur im Rahmen dieses Vertrages verwendet werden. Wenn vertrauliche Informationen durch den Kunden an Dritte weitergegeben werden, die nicht zu deren Erhalt berechtigt sind, behält sich dotega das Recht vor, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.

§ 25 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

(2) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform.

(3) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).

(4) Wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von dotega in Stuttgart. dotega ist in diesem Fall aber berechtigt, den Kunden an seinem Wohn- bzw. Geschäftssitz zu verklagen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.