Sicherheit

Sichere WEG-Verwaltung,
schwarz auf weiß.

Verantwortung braucht Rückendeckung. Hier steht ohne Marketing-Nebel, wie gut die Selbstverwaltung mit dotega abgesichert ist: Versicherung, Recht und Datenschutz.

4,8 aus 42 Google-Rezensionen

01 Die Versicherung

Vermögensschadenhaftpflicht über AXA.

Gemeinsam mit AXA hat dotega eine Versicherung entwickelt, die es so nur für die Selbstverwaltung mit dotega gibt: eine Vermögensschadenhaftpflicht für die Person, die für Ihre Gemeinschaft die Verwalterrolle übernimmt. Damit ist Ihre WEG so abgesichert wie mit einer gewerblichen Verwaltung — zu einem Bruchteil der Kosten.

  • Im Komfort- und Premium-Paket enthalten — ohne Aufpreis
  • Entwickelt für die nicht-gewerbliche Selbstverwaltung
  • Exklusiv über dotega — gemeinsam mit AXA entwickelt

Die vollständigen Versicherungsbedingungen (Deckungssumme, Selbstbehalt, Ausschlüsse) erhalten Sie im Erstgespräch und in den Vertragsunterlagen — dort gelten die verbindlichen Formulierungen.

POLICE · ÜBERBLICK

Versicherer
AXA Versicherung AG
Art
Vermögensschadenhaftpflicht
Versichert
der interne Verwalter Ihrer WEG
Enthalten
im Komfort- & Premium-Paket
Geregelt ✓
02 Das Recht

Rechtssicher heißt: anwaltlich geprüft.

Anwaltlich geprüfte Vorlagen

Einladungen, Beschlussvorlagen, Protokolle: von WEG-Anwälten geprüft, laufend an die Rechtslage angepasst — damit Beschlüsse einer Anfechtung standhalten.

Ihr zertifizierter Ansprechpartner

Jede WEG hat bei dotega ihren festen Ansprechpartner: einen zertifizierten Verwalter (IHK-geprüft), der Ihre Gemeinschaft wirklich kennt. Das WEG 2002 schreibt für die Selbstverwaltung keine eigene Zertifizierung vor — bei dotega gehört geprüfte Sachkunde trotzdem immer dazu.

Auf aktuellem Stand

WEG-Novelle 2022 — von der erleichterten Willensbildung bis zur valorisierten Mindest-Rücklage: dotega bildet die aktuelle Rechtslage nach dem WEG 2002 in den Abläufen ab — Gesetzesänderungen sind eingearbeitet, bevor Sie davon lesen.

03 Die Haftung

Wer haftet in der Selbstverwaltung — und wofür?

Die Eigentümergemeinschaft kann in Angelegenheiten der Verwaltung selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, klagen und geklagt werden (§ 18 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz – WEG 2002). Was bei der Verwaltung entsteht, trifft daher zuerst die Gemeinschaft und ihr Vermögen, nicht eine einzelne Person.

Bleibt eine Forderung offen, nachdem in das Vermögen der Gemeinschaft vollstreckt wurde, haften die Wohnungseigentümer für diesen Ausfall im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile (§ 18 Abs. 4 WEG 2002).

Wer in Ihrer Gemeinschaft die Verwaltung übernimmt, handelt im Rahmen dessen, was die Eigentümer beschlossen haben — die Willensbildung bleibt bei der Gemeinschaft.

  • Jeder Beschluss, jede Frist und jede Zahlung ist bei dotega dokumentiert und nachvollziehbar — das ist der eigentliche Schutz.
  • Einladungen, Beschlussvorlagen und Protokolle sind anwaltlich geprüft, damit Beschlüsse einer Anfechtung standhalten.
  • Ihr fester Ansprechpartner hat die Sachkundeprüfung zum zertifizierten Verwalter abgelegt und kennt Ihre Gemeinschaft.
  • Über dotega besteht eine Vermögensschadenhaftpflicht, gemeinsam mit der AXA Versicherung AG entwickelt. Umfang, Deckungssumme und Selbstbehalt bespricht Ihr Ansprechpartner im Erstgespräch; verbindlich sind die Vertragsunterlagen.
04 Die Daten

Ihre Daten gehören Ihrer Gemeinschaft. Punkt.

Server in der EU

Hosting und Datenhaltung nach DSGVO.

Lizenzierte Bankanbindung

dotega sieht Ihre Zugangsdaten nicht — die Verbindung läuft über lizenzierte Schnittstellen.

Durchgehend verschlüsselt

Übertragung und Speicherung — beides verschlüsselt, ohne Ausnahme.

Tracking nur mit Einwilligung

Ihre Daten dienen allein Ihrer Verwaltung.

Vollständiger Export jederzeit

Wenn Sie gehen, nehmen Sie alles mit — geordnete Bücher inklusive.

Details in der Datenschutzerklärung.

05 Was passiert, wenn …
… unser interner Verwalter krank wird oder auszieht?

Dann übernimmt eine andere Person aus der Gemeinschaft die Rolle — die Plattform, die Historie und Ihre Ansprechpartner bleiben dieselben. Die Übergabe ist ein geführter Prozess — alles Aufgebaute bleibt erhalten.

… ein Fehler in der Jahresabrechnung passiert?

Ihr Ansprechpartner schaut mit, bevor die Abrechnung an die Eigentümer geht — das fängt die meisten Fehler ab, bevor sie einer sieht. Bleibt trotzdem ein Vermögensschaden, greift die Vermögensschadenhaftpflicht, die dotega gemeinsam mit der AXA Versicherung AG entwickelt hat. Umfang, Deckungssumme und Selbstbehalt bespricht Ihr Ansprechpartner im Erstgespräch; verbindlich sind die Vertragsunterlagen.

… jemand Forderungen gegen die Gemeinschaft stellt?

Dann trifft das zuerst die Gemeinschaft und ihr Vermögen, nicht die Person, die intern verwaltet. Wie weit die Eigentümer darüber hinaus einstehen, steht mit dem Gesetzesbezug im Kapitel „Wer haftet in der Selbstverwaltung — und wofür?" weiter oben auf dieser Seite.

… unsere Gemeinschaft eine Zertifizierung braucht?

Nein — das WEG 2002 kennt keine eigene Zertifizierungspflicht für die Selbstverwaltung durch die Gemeinschaft. Ihr fester Ansprechpartner bei dotega hat die Sachkundeprüfung zum zertifizierten Verwalter trotzdem abgelegt — geprüfte Sachkunde gehört bei uns immer dazu.

… wir mit dotega unzufrieden sind?

Dann gehen Sie — mit vollständigem Datenexport und sauber geführten Büchern, zum Ende Ihrer gewählten Laufzeit von 6 bis 24 Monaten. Ehrlich gesagt: Eine WEG mit geordneten dotega-Unterlagen findet sogar leichter wieder eine klassische Verwaltung.

Noch eine Sicherheitsfrage offen? Stellen Sie sie uns direkt.

Im kostenlosen Erstgespräch (25 Minuten) besprechen wir, wie Ihre WEG am besten in die Selbstverwaltung startet — persönlich, individuell und mit ehrlicher Empfehlung — von einem zertifizierten Hausverwalter.

Noch nicht so weit? Holen Sie sich das Infopaket für Ihre Eigentümerversammlung — mit Kostenvergleich, Wechsel-Fahrplan und Muster-Beschlussvorlage.